Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografie-Dienstleistungen

 

I. Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb angemessener Frist widersprochen wird.

 

II. Urheberrecht

 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4. Die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Besteller über. Dem Besteller eines Bildes werden private Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte eingeräumt. Die Negative verbleiben beim Fotografen.

5. Die Kunden erhalten die digitalen Dateien im JPEG-Format mittels eines Links zum Herunterladen. Eine Herausgabe unretuschierter Bilder sowie Dateien im RAW-Format erfolgt nicht. Jedes zusätzliche Bild im digitalen Format wird gesondert berechnet. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Homepage und im Onlineshop.

 

III. Vergütung/Eigentumsvorbehalt

 

Wird eine Bestellung über den Onlineshop getätigt, wird die Bestellung spätestens am 5. Werktag nach Eingang der Zahlung an das Labor übermittelt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

 

IV. Haftung

 

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Darüber hinaus haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten für die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Kinder während des Fotoshootings. Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, während des gesamten Fotoshootings die volle Aufsichtspflicht für ihre Kinder zu tragen.

 

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Der Fotograf verwahrt die Negative bis zum Abschluss des Auftrages, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 3 Monaten auf.

 

Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

 

V. Leistungsstörung

 

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VI. Datenschutz

 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VII. Bildbearbeitung

 

Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

 

VIII. Nutzung und Verbreitung

 

Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

 

IX. Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

X. Widerrufsrecht

 

Ein Recht zum Widerruf des Auftrages - Fotobestellung ist gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die erstellten Fotoprodukte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.